Zuverlässigkeitserklärung der Trichinenprobenentnahme
F05002022• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Jägerin oder der Jäger muss bestätigen, dass die Zuverlässigkeit nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht gegeben ist oder keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger oder die Jägerin die Trichinenprobenentnahme und die Kennzeichnung von Wildschweinen und Dachsen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstößt.
Handlungsgrundlage
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 853/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission
Formularangaben
Eingabe: Bitte bestätigen Sie, dass Ihre Zuverlässigkeit nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht gegeben ist oder keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Trichinenprobenentnahme und die Kennzeichnung von Wildschweinen und Dachsen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstoßen haben.
Ausgabe: Es wird bestätigt, dass die Zuverlässigkeit der Jägerin oder des Jägers nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht gegeben ist oder keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Trichinenprobenentnahme und die Kennzeichnung von Wildschweinen und Dachsen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstoßen wurde.
Ausgabe: Es wird bestätigt, dass die Zuverlässigkeit der Jägerin oder des Jägers nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht gegeben ist oder keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Trichinenprobenentnahme und die Kennzeichnung von Wildschweinen und Dachsen nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstoßen wurde.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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