Stelle für die Meldung eines Verdachts GwG
F05001848• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 1 GwG
Formularangaben
Eingabe: An welche Stelle würden Sie den Verdacht melden, dass eine Geschäftsbeziehung oder eine Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht?
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 GwG.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden