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Wirtschaftlich Berechtigte GwG

F05001843 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 11 Abs. 5 GwG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wirtschaftlich Berechtigte

Hilfetext

Eingabe: Wie klären Sie, ob Ihre Vertragspartner:innen für wirtschaftlich Berechtigte handeln, und wie identifizieren Sie, falls das der Fall ist, die wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 11 Abs. 5 GwG? In Fällen, in denen der/die Vertragspartner:in keine natürliche Person ist, umfasst das die Pflicht, die Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners oder der Vertragspartnerin mit angemessenen Mitteln in Erfahrung zu bringen. Wirtschaftlich Berechtigte:r im Sinne von § 3 Abs. 1 GwG ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der/die Vertragspartner:in letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden