Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen auf Dritte
F05001779• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 6 Abs. 7 GwG
Formularangaben
Eingabe: Wird die Aufgabe im Rahmen der Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen auf Dritte (§ 6 Abs. 7 GwG) übertragen?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden