Nachweise der Standsicherheit (§ 8 Absatz 1 BauPrüfVO)
F05001616• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: mit Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:10 oder 1:50 der tragenden Einzelteile und deren Verbindungen,
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden