Art des Betriebs / des Dienstes
F05001356• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Leistungsbeschreibungen werden wie folgt in den drei Kategorien abgedeckt: - Handwerksbetrieb oder handwerksähnlicher Betrieb = Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe (99108001020001) + Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb und Pflegedienst (99108001020002) - Ambulanter sozialer Dienst = Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst (99108001020003) + Parken Erteilung Handwerksbetrieb und Pflegedienst (99108001020002) - Gewerbebetriebe in Bewohnerparkbereichen = Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler (99108001020005)
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Bitte wählen Sie die Art des Betriebs / des Dienstes, als welche Sie die Ausnahmeparkgenehmigung beantragen.
Ausgabe: Angaben zum Antragssteller: - Handwerksbetrieb oder handwerksähnlicher Betrieb Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden. - Ambulanter sozialer Dienst Gemeinnützigen Einrichtungen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. - Gewerbebetriebe in Bewohnerparkbereichen Für Gewerbetreibende, die in Bewohnerparkbereichen ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner/innen sind und über keinen eigenen Stellplatz verfügen, kann nach einer Einzelfallprüfung eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich für ein Kraftfahrzeug erteilt werden, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.
Ausgabe: Angaben zum Antragssteller: - Handwerksbetrieb oder handwerksähnlicher Betrieb Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge erteilt werden. - Ambulanter sozialer Dienst Gemeinnützigen Einrichtungen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. - Gewerbebetriebe in Bewohnerparkbereichen Für Gewerbetreibende, die in Bewohnerparkbereichen ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner/innen sind und über keinen eigenen Stellplatz verfügen, kann nach einer Einzelfallprüfung eine ortsgebundene Einzelausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich für ein Kraftfahrzeug erteilt werden, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden