Nachweis anzeigende Person
F05001265• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nachweisdokument, um eine Information zu bestätigen, z.B. Sachkundenachweis.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie einen Nachweis bei, der Ihre Angaben bestätigt (z. B. Personalausweis oder Reisepass bzw. schriftliche Anzeige).
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers vorzulegen.
Ausgabe: Nachweis anzeigende Person
Ausgabe: Nachweis anzeigende Person
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden