Vermeidung von Mehrstaatigkeit
F05000532• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Ausnahmen sind nur innerhalb enger rechtlicher Grenzen möglich, persönliche Beratung wird empfohlen.
So kann es z.B. sein, dass Sie eine Staatsangehörigkeit behalten dürfen (EU-Mitgliedstaat oder Schweiz oder die in der Länderliste genannten) und andere, die hier nicht genannt sind, aufgeben müssen.
Die Länderliste umfasst folgende Länder: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Irak, Iran, Jemen, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien und Uruguay.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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