Hinweis Beschilderung Gerüst
F05000467• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Dieses Feld enthält statischen Text mit weiterführenden Informationen zum Beschilderung bei Gerüstaufbauten
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Die Aufstellung einer Beschilderung für eine Halteverbotsstrecke ist vom Antragsteller zu veranlassen und mindestens drei volle Tage vor Gerüstauf- und -abbau durch ein Fachunternehmen durchzuführen. Während der Gerüststandzeit ist die Halteverbotsbeschilderung zu entfernen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden