Bestätigung: Behandlungsplan in Kopie beigefügt [Ass. Rep.]
F05000313• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Behandlungsplan in Kopie (bei gesetzlich Krankenversicherten, der durch die GKV bestätigte Behandlungsplan) mit den voraussichtlichen entstehenden Behandlungskosten einschließlich der im Zusammenhang damit verordneten Arzneimittel liegt dem Antrag bei.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Der Behandlungsplan in Kopie (bei gesetzlich Krankenversicherten, der durch die GKV bestätigte Behandlungsplan) mit den voraussichtlichen entstehenden Behandlungskosten einschließlich der im Zusammenhang damit verordneten Arzneimittel liegt dem Antrag bei.
Technische Beschreibung
Der Behandlungsplan in Kopie (bei gesetzlich Krankenversicherten, der durch die GKV bestätigte Behandlungsplan) mit den voraussichtlichen entstehenden Behandlungskosten einschließlich der im Zusammenhang damit verordneten Arzneimittel liegt dem Antrag bei.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
kleinere methodische Anpassungen