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Sehschärfe höchstens 1/50 (Landesblindenfonds)

F03013453 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Nummer 2.1.2.1 Erl. d. MS v. 11. 12. 2020 – 102-43210/9

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Beträgt Ihre Sehschärfe/die Sehschärfe der betroffenen Person auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50?

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden