Nachweis Bezug von Leistungen bei häuslicher Pflege (Blindenhilfe)
F03012966• Version 0.3•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie den Nachweis für den Bezug von Leistungen bei häuslicher Pflege aus einer gesetzlichen Pflegeversicherung, einer privaten Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Antrag auf Gewährung von Blindenhilfe 15.12.2022