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Nachweis Leistungsbescheid

F03011067 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 228 Abs. 4 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fügen Sie den aktuellen Leistungsbescheid bei.

Hilfetext

Eingabe: Fügen Sie den Leistungsbescheid bei. Der Leistungsbescheid weist den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch – Sozialgesetzbuch – ( SGB II ) oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Achten Buch – Sozialgesetzbuch – ( SGB VIII ) den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes oder Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII) nach.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden