Gesamtkosten
F03008305• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Für Ihren Antrag auf Beeidigung als Dolmetscher/in und/oder Ermächtigung als Übersetzer/in entstehen gem. Nr. 4 der Anlage 2 zu § 111 Abs. 2 Nds. Justizgesetz Gesamtkosten in Höhe von (in Euro):
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden