Der Inhaber des Ingenieurbüros ist berechtigt
F03003293• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Die/ Der Inhaber/in des Ingenieurbüros ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin“ oder "Ingenieur“ zu führen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden