Aktenzeichen
F03000660• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ein Aktenzeichen (Abk. Az.) dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten (unabhängig vom Medium).
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Bitte geben Sie das Aktenzeichen der vorherigen Feststellung einer Behinderung für die betroffene Person an
Technische Beschreibung
Ein Aktenzeichen (Abk. Az.) dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten (unabhängig vom Medium).
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden