Zustimmung gesetzlicher Vertreter (Fahrerlaubnis)
F00002908• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 74 (2) FeV
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie die Unterschrift der Person bei, die die antragstellende Person gesetzlich vertritt, zum Beispiel ein Elternteil. Mit der Unterschrift bestätigt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin die Zustimmung zum Antrag auf eine Fahrerlaubnis.
Technische Beschreibung
Im Stammdatenschema ist dieses Feld nur für den Fall Begleitetes Fahren ab 17 Jahre vorgesehen. In Ländern, in denen die Klasse AM ab 15 Jahre erteilt werden kann müsste es auch im Fall, dass die Klasse AM für eine/n Fünfzenhjährige/n beantragt wird, erscheinen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden