Hinweis zum Wohnraum
F00002640• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 (2) S. 1 WoGG; Nr. 1.03 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Wohngeld (Lastenzuschuss) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer/Eigentümerin eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung oder innehabende Person eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts sind. Verfügt Ihr Wohneigentum über mehr als zwei Wohnungen, verwenden Sie den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Einen Lastenzuschuss können auch erbbauberechtigte Personen beantragen. Wohngeld ist immer fest mit dem Wohnraum verbunden. Bei einem Umzug muss der Antrag auf Wohngeld neu gestellt werden. Der Wohnraum muss der Lebensmittelpunkt von Ihnen und Ihren Haushaltsmitgliedern sein. Sie können nur für ein Wohneigentum Wohngeld erhalten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden