Ausbildung in mehreren Mitgliedstaaten der EU/EWR/Schweiz
F00001783• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ausbildung in mehreren Mitgliedstaaten der EU/EWR/Schweiz
Handlungsgrundlage
- § 3 Abs. 6 BÄO
Formularangaben
Eingabe: Wurde die Ausbildung ganz oder teilweise in einem anderen Mitgliedstaat der EU/EWR/Schweiz als dem Staat, der den Ausbildungsnachweis ausgestellt hat, absolviert?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden