Hinweis zur Verpflichtungserklärung
F00001432• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Nr. 68.2.1.1.1 AllgVwV zum AufenthG; § 95 (2) Nr. 2 AufenthG; Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung zu § 68 i. V. m. § 66 Absatz 2 und § 67 AufenthG: Grundsätze / D
Formularangaben
Die Angaben und Nachweise der Verpflichtungserklärung sind freiwillig.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können strafbar sein.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden