Wertpapiere Wert
F00000675• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 46 Abs. 3 BAföG i.V.m. BAföG-FormblattVwV 2016
Formularangaben
Eingabe: Bei Wertpapieren (z. B. Aktien, Pfandbriefe, Schatzanweisungen, Wechsel, Schecks) geben Sie bitte die Stückzahl bei Antragstellung an. Maßgeblicher Kurswert ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Hilfetext ergänzt