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Hinweis zu Vermögen

F00000656 Version 1.3 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Hinweis zu Vermögen

Handlungsgrundlage


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Gültig ab

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Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wichtig zu wissen
Ausgabe: Hinweis zu Vermögen

Hilfetext

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Feldart

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Inhalt

Wohngeld bekommt die antragstellende Person nur, wenn sie und ihre Haushaltsmitglieder nicht zu viel Vermögen haben. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die antragstellende Person und ihre Haushaltsmitglieder Vermögen haben, das 60.000 EUR für die antragstellende Person plus 30.000 EUR pro weiterem Haushaltsmitglied übersteigt (1 Person: 60.000 EUR, 2 Personen: 90.000 EUR, 3 Personen: 120.000 EUR usw.). Vermögen kann sein: - Grundstücke, bebaute und unbebaute - nicht selbst bewohnte Immobilien - Bankguthaben/Bargeld - Kraftfahrzeuge - Forderungen aus verliehenem Geld - Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds u.s.w. - Betriebsvermögen bei Selbständigen - Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z.B. Genossenschaft, GmbH) - Erbe ab dem Tod des Erblassers, auch wenn die Höhe dessen noch nicht feststeht Auch Vermögen im Ausland zählt dazu.

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Harmonisiert

Versionshinweis


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