Hinweis zu Vermögen
F00000656• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Hinweis zu Vermögen
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Als Vermögen gilt dabei insbesondere Geld (bar oder auf der Bank), Wertpapiere (z.B. Aktien), nicht bewohnte Immobilien oder Grundstücke.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
nicht vorhanden