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Höhe des Unterhaltsanspruchs

F00000581 Version 1.6 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 14 WoGG; § 18 WoGG; § 23 WoGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Höhe des Unterhaltsanspruchs in Euro

Hilfetext

Eingabe: Gemeint sind folgende Unterhaltsansprüche: - Betreuungsunterhalt vor oder nach der Geburt für einen Elternteil - Kindesunterhalt - Ausbildungsunterhalt (sogenannter Erwachsenenunterhalt) - Trennungsunterhalt (wenn die Person von ihrem Ehegatten dauernd getrennt lebt, aber noch nicht geschieden ist) - Nachehelicher Unterhalt. Der Unterhaltsanspruch ist abhängig von der Lebenssituation des Unterhaltsberechtigten. Dementsprechend haben häufig auch volljährige Kinder Unterhaltsanspruch, z.B. wenn sie studieren, eine Ausbildung machen oder in den ersten Jahren arbeitslos sind. Gleichzeitig müssen auch die Unterhaltspflichtigen finanziell in der Lage sein, Unterhalt zu leisten. Häufig braucht es eine rechtliche Beratung, um den exakten Unterhaltsanspruch festzumachen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Anpassungen gemäß Papieranträge vom 28.07.2021