Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
F00000293• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Einnahmen iSv Abs. 2 sind die nach § 22 Nr. 1 EStG dem/der Empfänger/in nicht zuzurechnenden Unterhaltsleistungen, die ihm/ihr von einer Person gewährt werden, die nicht Haushaltsmitglied ist. Nach Abs. 2 Nr. 19 sind beim Wohngeld damit vor allem freiwillige, freiwillig vereinbarte und einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entsprechende Unterhaltszahlungen beim Jahreseinkommen einzurechnen (Tz. 14.21.19 WoGVwV (Teil A)). (Beck)
Handlungsgrundlage
- § 14 Abs. 1 S. 1 WoGG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
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