Größe des gewerblich oder beruflich genutzten Wohnraums
F00000261• Version 1.1•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
§ 15 Abs. 1 WoGV: " In den Fällen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Wohngeldgesetzes bleibt die Belastung insoweit außer Betracht, als sie auf die in § 9 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung bezeichneten Räume oder Flächen entfällt, die ausschließlich gewerblich oder beruflich benutzt werden. Soweit die Belastung auf Räume oder Flächen entfällt, die zum Wirtschaftsteil einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle gehören, wird sie jedoch berücksichtigt, soweit sie nicht nach § 11 Abs. 2 und 3 des Wohngeldgesetzes außer Betracht bleiben."
Handlungsgrundlage
- § 11 Abs. 2 Nr. 1 WoGG; § 15 Abs. 1 WoGV; § 9 Abs. 2 und 3 WoGG; Nr. 11.21 WoGVwV (Teil A)
Formularangaben
Eingabe: Wird ein Teil Ihrer Wohnung gewerblich oder beruflich genutzt?
Ausgabe: Gewerblich oder berufliche Nutzung der Wohnung
Ausgabe: Gewerblich oder berufliche Nutzung der Wohnung
Eingabe: Geben Sie bitte an, wie viele m² in Ihrer Wohnung gewerblich oder beruflich genutzt werden.
Ausgabe: m²-Angabe der gewerblich oder beruflich genutzten Wohnfläche.
Ausgabe: m²-Angabe der gewerblich oder beruflich genutzten Wohnfläche.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden