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Kosten für Heizung und Warmwasser in Warmmiete

F00000245 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bei der Miete werden die Heizkosten und die Kosten für das Erwärmen von Warmwasser nicht berücksichtigt. Einzelheiten regelt insoweit § 6 WoGV. Zu diesen Kosten gehören die in § 1 Abs. 1 HeizkostenV, § 2 Nr. 4a BetrKV aufgezählten Kosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV).

Handlungsgrundlage


  • § 9 Abs. 2 S. 1 WoGG § 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV § 1 Abs. 1 HeizkostenV, § 2 Nr. 4a BetrKV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Heiz- und Warmwasserkosten

Hilfetext

Eingabe: in Euro pro Monat

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch erzeugte Version