Umzug nach Todesfall
F00000237• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Wird die Wohnung nach dem Todesfall aufgegeben und für die neue Wohnung ein Wohngeldantrag gestellt, ist die Vergünstigung im Todesfall bei der Ermittlung des neuen Wohngeldanspruchs nicht anzuwenden. (WoGVwV zu § 6 Abs. 2 WoGG)
Handlungsgrundlage
- § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 WoGG
Formularangaben
Eingabe: Wird die Wohnung nach dem Todesfall aufgegeben und für die neue Wohnung ein Wohngeldantrag gestellt, ist die Vergünstigung im Todesfall bei der Ermittlung des neuen Wohngeldanspruchs nicht anzuwenden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version