Geburtsname
F00000014• Version 1.5•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Geburtsname ist der Nachname einer Person, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag für diese Person ergibt. Der Geburtsname ist i.d.R. der Nachname, der vor der ersten Eheschließung oder Lebenspartnerschaft geführt wurde.
Handlungsgrundlage
- § 5 (2) Nr. 1 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.NameNatuerlichePerson.geburtsname vom 31.01.2020
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie den Geburtsnamen an. Der Geburtsname entspricht dem Familiennamen einer Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Familiennamen einer Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den Familiennamen einer Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Harmonisiert
Versionshinweis
Rechtsbezug aktualisiert