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Anzeige Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkte

D17000610 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen (z. B. Wanderzirkus).

Handlungsgrundlage


  • § 16 (1a) Tierschutzgesetz (TiersSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkten anzeigen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


2024-05-29