Anzeige Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkte
D17000610• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen (z. B. Wanderzirkus).
Handlungsgrundlage
- § 16 (1a) Tierschutzgesetz (TiersSchG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
2024-05-29