Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Antrag auf Auskunft von Umweltinformationen (Bergbau)

D17000499 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Öffentlichkeit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person – durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) – einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen geben Auskunft über - den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit, - Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken, - Umweltrecht, - politische Programme mit Bezug zur Umwelt. Bei den Behörden kann die antragstellende Person auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete. Im Bergbausektor sind beispielsweise - Grubenbilder, - Fließwege und Beschaffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, - Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie - Inhabende und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet von Interesse. Im Antrag muss angegeben werden, welche konkreten Umweltinformationen die antragstellende Person einsehen oder erhalten möchte. Es muss kein rechtliches Interesse geltend gemacht werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2 (3), 3 (1) UIG (Umweltinformationsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Auskunft von Umweltinformationen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden