Antrag auf Auskunft von Umweltinformationen (Bergbau)
D17000499• Version 1.0•
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methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Öffentlichkeit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person – durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) – einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen geben Auskunft über - den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit, - Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken, - Umweltrecht, - politische Programme mit Bezug zur Umwelt. Bei den Behörden kann die antragstellende Person auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete. Im Bergbausektor sind beispielsweise - Grubenbilder, - Fließwege und Beschaffenheit von Grund- und Oberflächenwasser, - Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie - Inhabende und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet von Interesse. Im Antrag muss angegeben werden, welche konkreten Umweltinformationen die antragstellende Person einsehen oder erhalten möchte. Es muss kein rechtliches Interesse geltend gemacht werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 2 (3), 3 (1) UIG (Umweltinformationsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden