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Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Verlängerung

D17000342 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb zu errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel maximal 2 Jahre. In bestimmten Fällen kann die zuständige Behörde auch festlegen, dass Hauptbetriebspläne für bis zu 4 Jahre aufgestellt werden dürfen. Soll die Laufzeit des Hauptbetriebsplans verlängert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Betrieb liegt, beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden