Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan - Verlängerung
D17000342• Version 1.0•
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methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb zu errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Die Laufzeit des Hauptbetriebsplans beträgt in der Regel maximal 2 Jahre. In bestimmten Fällen kann die zuständige Behörde auch festlegen, dass Hauptbetriebspläne für bis zu 4 Jahre aufgestellt werden dürfen. Soll die Laufzeit des Hauptbetriebsplans verlängert werden, muss dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Betrieb liegt, beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden