SDS_ Antrag für die Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
D17000341• Version 1.0•
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Inhalt
Definition
Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Bewilligung Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Handlungsgrundlage
- § 13 (3) Nummer 2a, b und c Arbeitszeitgesetz (ArbZG);§ 13 (4), (5) Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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