Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten
D17000248• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn für das Unternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis zum gewerblichen Erkunden von Bodenschätzen vorliegt, muss jährlich eine Feldesabgabe entrichtet werden. Diese erhebt das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das das Unternehmen eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.
Handlungsgrundlage
- §§ 30, 32 Bundesberggesetz (BBergG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden