Antrag Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Zulassung vorzeitiger Beginn
D17000176• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird. Dies gilt entsprechend auch für Genehmigungen zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Handlungsgrundlage
- §§ 17, 58, 59 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Formularangaben
Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden