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Antrag Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht

D17000174 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständige Behörde kann Abwassereinleitungen in private Abwasseranlagen von der Genehmigungsbedürftigkeit freistellen, wenn durch vertragliche Regelungen zwischen dem Betreiber der privaten Abwasseranlage und dem Einleiter die Einhaltung der Anforderungen sichergestellt ist.

Handlungsgrundlage


  • § 59 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden