Antrag Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung von der Genehmigungspflicht
D17000174• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die zuständige Behörde kann Abwassereinleitungen in private Abwasseranlagen von der Genehmigungsbedürftigkeit freistellen, wenn durch vertragliche Regelungen zwischen dem Betreiber der privaten Abwasseranlage und dem Einleiter die Einhaltung der Anforderungen sichergestellt ist.
Handlungsgrundlage
- § 59 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Formularangaben
Antrag auf Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden