Antrag Betriebsplanverfahren Hauptbetriebsplan
D17000141• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
methodisch freigegeben
Inhalt
Definition
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Die Zulassung erteilt die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem das Bergbauvorhaben liegt. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Zeitraum, den der Hauptbetriebsplan beschreibt, umfasst in der Regel maximal 2 Jahre. In bestimmten Fällen kann die zuständige Behörde auch festlegen, dass Betriebspläne für bis zu 4 Jahre aufgestellt werden dürfen. Die Bergbehörde wägt ab zwischen der sicheren Versorgung mit Rohstoffen/Bodenschätzen und den resultierenden Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Während der Prüfung werden auch Behörden und Stellen beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein können. Die Behörde prüft dabei auch, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, eine sogenannte UVP-Pflicht, besteht oder nicht. Mit der Zulassung des Hauptbetriebsplans darf man Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Wenn man gemeinsam mit anderen Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, kann die zuständige Behörde verlangen, dass ein gemeinschaftlicher Betriebsplan aufgestellt wird.
Handlungsgrundlage
- § 52 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden