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Ablehnungsbescheid Ausnahmegenehmigung Verbot Beseitigen oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche

D13000166 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung oder das Rückschneiden im Zeitraum vom 01. März bis 30. September bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune und Gebüsche trotz allgemeinem Verbot von der zuständigen Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege nicht vor, erteilt die zuständige Behörde einen Ablehnungsbescheid.

Handlungsgrundlage


  • § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid über Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Beseitigens oder Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe