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Genehmigungsbescheid zum Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

D13000032 Version 4.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Ein Bauvorbescheid dient dazu einzelne rechtliche Vorrausetzungen zum geplanten Bauvorhaben genehmigen zu lassen. Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens eine Bauvoranfrage stellen.

Handlungsgrundlage


  • § 75 LBauO M-V (Vorbescheid)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigungsbescheid zum Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Name geändert