Genehmigungsbescheid zum Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
D13000032• Version 4.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ein Bauvorbescheid dient dazu einzelne rechtliche Vorrausetzungen zum geplanten Bauvorhaben genehmigen zu lassen. Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens eine Bauvoranfrage stellen.
Handlungsgrundlage
- § 75 LBauO M-V (Vorbescheid)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Name geändert