Genehmigungsbescheid zum Vorbescheid bei Errichtung einer Anlage
D13000032• Version 3.0•
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Inhalt
Definition
Ein Bauvorbescheid dient dazu einzelne rechtliche Vorrausetzungen zum geplanten Bauvorhaben genehmigen zu lassen. Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens eine Bauvoranfrage stellen.
Handlungsgrundlage
- LBauO M-V, §75 Vorbescheid
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Anpassung Name Dokumentensteckbrief