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Genehmigungsbescheid zum Vorbescheid bei Errichtung einer Anlage

D13000032 Version 3.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Ein Bauvorbescheid dient dazu einzelne rechtliche Vorrausetzungen zum geplanten Bauvorhaben genehmigen zu lassen. Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens eine Bauvoranfrage stellen.

Handlungsgrundlage


  • LBauO M-V, §75 Vorbescheid

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigung des Antrags auf Vorbescheid bei Errichtung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Anpassung Name Dokumentensteckbrief