Förderabgabe für Bergbautätigkeiten - Änderung
D07000045• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Bewilligung besitzt, mit der es in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze gewinnen kann oder wenn man Inhaber von Bergwerkseigentum ist, dann muss man jährlich eine Förderabgabe zahlen, die die zuständige Bergbehörde vorab festgesetzt hat. Für bergrechtliche Erlaubnisse auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten können die zuständigen Bergbehörden abweichende Abgabensätze oder eine andere Staffelung festlegen. Auch eine Befreiung von der Förderabgabe ist grundsätzlich möglich.
Handlungsgrundlage
- §§ 31, 32 Bundesberggesetz (BBergG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden