Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan ohne UVP - Ergänzung oder Änderung
D07000014• Version 1.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Möchte man einen Rahmenbetriebsplan ergänzen oder ändern, dann muss man das vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für die geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten des unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen das Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Eine Änderung eines bereits zugelassenen Rahmenbetriebsplans ist auch dann nötig, wenn man seine bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen muss, zum Beispiel wenn das Leben oder die Gesundheit der Belegschaft oder Dritter in Gefahr ist. Je nachdem, welche Aspekte des Rahmenbetriebsplans geändert werden sollen, kann es sein, dass man für die Zulassung dieser Änderungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen muss. Bei der Prüfung des Rahmenbetriebsplans werden auch Behörden beteiligt, die von dem Vorhaben betroffen sein können, beispielsweise Wasser- oder Naturschutzbehörden.
Handlungsgrundlage
- § 52 (4) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden