Versicherungsvermittler Erlaubnis Erteilung
D05000959• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Erlaubnis als Versicherungsvermittler Erteilung. Beantragung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als gewerbsmäßiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler). Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zusätzlich bei Aufnahme der Tätigkeit auch Antrag auf Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnis wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögens-verhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie, Sachkunde. Erlaubnis bundesweit unbefristet gültig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer (IHK)
Handlungsgrundlage
- § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
LeiKa-Schlüssel: 99050035001000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden