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Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung

D05000956 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständig: je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte.

Handlungsgrundlage


  • § 34f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO) Finanzanlagenvermittlungsverordnung § 11a Abs. 3a GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leika Schlüssel: 99050091001000

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden