Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
D05000956• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Zuständig: je nach Bundesland Industrie- und Handelskammer, Gewerbebehörden oder Landkreise / kreisfreie Städte.
Handlungsgrundlage
- § 34f Abs 1 Gewerbeordnung (GewO) Finanzanlagenvermittlungsverordnung § 11a Abs. 3a GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leika Schlüssel: 99050091001000
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden