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Qualifizierte Förderanfrage selbst genutztes Wohneigentum

D05000746 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Qualifizierte Förderanfrage selbst genutztes Wohneigentum nach dem WFNG NRW §1-45. Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen werden im Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen gefördert. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.

Handlungsgrundlage


  • WFNG NRW §1-45

Gültig ab

29.03.2023

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Qualifizierte Förderanfrage selbst genutztes Wohneigentum

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden