Tiertransport - Ausstellung bzw. Verlängerung eines Befähigungsnachweises beantragen
D05000733• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.
Handlungsgrundlage
- Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005, §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110064012000 "Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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