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Tiertransport - Ausstellung bzw. Verlängerung eines Befähigungsnachweises beantragen

D05000733 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

Handlungsgrundlage


  • Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 1/2005, §4 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tiertransport - Ausstellung bzw. Verlängerung eines Befähigungsnachweises beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99110064012000 "Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden