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Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung (OZG)

D05000650 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Dokumentsteckbrief (OZG) zur Leistung 99140002108000 ("Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung")

Handlungsgrundlage


  • § 36 GewO (Öffentliche Bestellung von Sachverständigen); Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (SVO IK-Bau NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach der Landesbauordnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden